Die #wirzusammen Aktion

Die #wirzusammen Aktion

Instagram_wirzusammen_800x800Was für eine schöne Gelegenheit zum Helfen!

Millionen Selbständige und Unternehmer bundesweit, wurden durch die Corona-Krise und
der daraus entstandenen notwendigen Maßnahmen, die Lebensgrundlage genommen. Sie bangen um ihre Existenz und sind verzweifelt.
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Verantwortlicher für den Betäubungsmittelverkehr (BTM-Verantwortlicher)

Fachliche Voraussetzungen für den BTM-Verantwortlichen

Welche Voraussetzungen sind nötig, um als Verantwortlicher für den Betäubungsmittelverkehr, der so genannte BTM-Verantwortliche, agieren zu können? Nun, laut § 6 Sachkenntnis im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln wird der Nachweis erbracht durch das Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel in den Fachbereichen Chemie oder Pharma und durch die Bestätigung einer mindestens einjährigen praktischen Tätigkeit im Betäubungsmittelverkehr.

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Verantwortliche Person für den Großhandel mit Arzneimitteln gemäß § 52a AMG

Verantwortliche Person für den Großhandel mit Arzneimitteln gemäß § 52a AMGVoraussetzungen und Inhalte der Tätigkeit als Verantwortlichen Person

Wer in den Großhandel mit Arzneimitteln einsteigen will, braucht eine Verantwortliche Person. Umgangsprachlich wird sie auch Großhandelsbeauftragte genannt, was allerdings keine offizielle Bezeichnung ist. Welche Ausbildung, beruflichen Hintergrund und Qualifikation muss diese Person haben? Dazu geben die Regelwerke zwar einige Antworten, alles in allem aber wenig Greifbares. Das Arzneimittelgesetz (AMG) fordert in § 52a (2) Punkt 3 lediglich, dass eine verantwortliche Person zu benennen ist, und die zur Ausübung der Tätigkeit die erforderliche Sachkenntnis besitzt.

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Artikel 95-Liste

Artikel 95 – Faire Bedingungen für alle?

Alles begann 1998 als die EU mit der Biozidrichtlinie ein Gesetz erließ, wonach Hunderte alter Wirkstoffe auf Risiken getestet werden sollten. Der Aufwand eines Prüfprogrammes dieser Größenordnung wurde  unterschätzt, so dass die Frist der Wirkstoffüberprüfungen mehrfach verlängert wurde, zuletzt bis 2024. Das bedeutete allerdings einen Nachteil für Unternehmen, die sich am kostenintensiven und aufwändigen Prüfprogramm beteiligten, gegenüber den sogenannten „Trittbrettfahrern“. Hierbei handelt es sich um Firmen, die Wirkstoffe ohne vorherige Prüfung einsetzen und somit möglicherweise günstiger produzieren können.

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